"Zusammenkunft ist der Anfang, Zusammenhang ist ein Fortschritt, Zusammenarbeit ist ein
Erfolg."
(Henry Ford)
4youCard.Junior
Kostenloses Angebot des Landes OÖ. Ermäßigung bei Schulworkshops, wie Cybermobbing, WebChecker, SnapChat, WhatsApp & Co, Ars Electronica Center, Dinoland und bei Linz-Aktion. Sie ist vom 8. Bis zum 12. Geburtstag gültig und kann dann von der 4youCard bis zum 26. Geburtstag abgelöst.
Abholen
Im Notfall / bei plötzlicher Krankheit dürfen Kinder nur von Personen abgeholt werden, die bereits das 18. Lebensjahr erreicht haben. Wird das Kind nicht von den Eltern abgeholt, bitte Bescheid geben.
Abmelden
Sollte ein Kind nicht zum Unterricht kommen können, bitte bis 7:40 Uhr via Schoolfox abmelden.
Adresse
Volksschule Braunau-Neustadt
Franz-Jonas Schule
Sparkassenstraße 2
A-5280 Braunau / Inn
07722 / 87306
AK-Schulbonus für Kinder in Vor-, Volks- und Sonderschulen im Schuljahr 2022/2023
Eltern erhalten 100 Euro für jedes Kind, das im Schuljahr 2022/2023 eine Vor-, Volks- oder Sonderschule (bis zur 4. Schulstufe) besucht.
Der Antrag ist während des gesamten Schuljahres 2022/2023 möglich.
Mindestens ein Elternteil muss Mitglied der Arbeiterkammer Oberösterreich sein.
Wer für mehrere Kinder einen Schulbonus erhalten möchte, muss für jedes Kind einen eigenen Antrag stellen.
Ausbildung
Unser Unterricht entspricht vollständig dem Lehrplan für Volksschule der Republik Österreich.
Beurlaubung
Sollte das Kind geplant nicht zur Schule kommen können, bitte rechtzeitig das entsprechende Formular ausfüllen. Bei einzelnen Tagen entscheidet die Lehrkraft; bei bis zu drei Tagen die Direktion und bei längeren Abwesenheiten die Bildungsregion.
Bringen
Die Kinder sollen bis 7:30 Uhr in der Klasse sein, damit sie noch genügend Zeit zum Auspacken und Abgeben der Hefte etc. haben.
Liebe Eltern – bitte verabschiedet Euch VOR der Schule von Euren Kindern!
Elternabend
Elternabende werden zur Information über Lernziele der jeweiligen Schulstufe, geplante Exkursionen und Klassenfahrten etc. abgehalten. Die Termine werden unabhängig in den Klassen vereinbart und auf unserer Homepage und per Schoolfox veröffentlicht. Wir ersuchen um verlässliches und pünktliches Erscheinen.
Elternsprechtag
In jedem Semester wird ein Sprechtag zur Information über den aktuellen Leistungsstand der Kinder abgehalten.
Elterninformation
Auf unserer Homepage www.vsbraunauneustadt.at findet man allgemeine Informationen. Details zu den Klasseninfos gibt es individuell via Schoolfox.
Entwicklungsgespräch
Durch gezielte Kind-Beobachtungen erhalten wir einen umfassenden Einblick über den Entwicklungsstand des Kindes. Dieses Gespräch ist sehr wichtig, da hier ein konstruktiver Austausch zwischen Eltern und Pädagogen stattfinden kann, der dem Kind zugutekommt.
Familienbeihilfe(monatlich) – Stand: 05.2021
Was bisher nur über Antrag der Eltern möglich war, gibt es ab sofort ohne Antragsformular. Die Familienbeihilfe wird automatisch nach Meldung des Neugeborenen im Meldeamt gewährt:
für ein Kind ab drei Jahren 121,90 Euro monatlich, für ein Kind ab zehn Jahren 141,50 Euro monatlich. Der Kinderabsetzbetrag beträgt zusätzlich zur Familienbeihilfe pro Kind 58,40 Euro monatlich. Dieser wird ohne gesonderten Antrag gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt.
Die Anzahl der Kinder wird über die Auszahlung von Erhöhungsbeträgen (= Geschwisterstaffelung) berücksichtigt.
Fahrradprüfung
In der 4. Klasse dürfen die Kinder an der freiwilligen Radfahrprüfung teilnehmen. Sobald die Prüfung erfolgreich bestanden wurde, bekommen alle Kinder (auch wenn sie erst 9 Jahre alt sind) ihren Ausweis und dürfen alleine nachhause fahren.
Ferien / freie Tage
Freie Tage werden durch Empfehlung der BD OÖ bzw. durch Beschluss des Schulforums zu Schulbeginn definiert und gemeinsam mit der Oberösterreichischen Ferienordnung auf unserer Homepage publiziert und mittels Schoolfox an die Eltern kommuniziert.
Fotoweitergabe
Mit geleisteter Unterschrift auf dem Formular „Recht am eigenen Bild“ wird uns erlaubt, diverse Fotos für die Öffentlichkeitsarbeit (Aushänge, Zeitungsbeiträge, Homepage, …) zu verwenden.
Garderobenplatz
Die Kinder bekommen einen Garderobenplatz. Dieser wird mit einem Foto / Symbol / dem Namen gekennzeichnet. Bitte die Hauspatschen immer auf die Gitter stellen (für die Bodenreinigung)
Geburtstag
Natürlich darf jedes Geburtstagskind etwas in die Schule mitnehmen. Bitte beachten Sie, dass viele Kinder eine Nussallergie haben. Bitte geben Sie Muffins, oder vorgeschnittene Kuchen (ohne Schoko) mit Pappteller und Serviette mit. Die Kinder sollen ohne Besteck auskommen!
Getränke
Der beste Durstlöscher ist Wasser. Seit September 2019 sind nach Abstimmung mit Gesundheits- und Bildungsministerium Getränke mit maximal 6,7g Zucker / 100ml + keine Süßstoffe erlaubt.
GTS - Ganztagsschule
Seit dem Schuljahr 2020 / 21 gibt es die Möglichkeit, Kinder bis 16 Uhr betreuen zu lassen.
Handy
Wenn ein Kind ein Handy unbedingt braucht, muss es lautlos in der Schultasche bleiben. Bitte bedenken Sie, dass es auch zu Beschädigungen oder dem Verlust des Handys kommen kann.
Hausschuhe
Alle Kinder brauchen passende Hausschuhe, die sie auch selber gut an- und ausziehen können. Bitte die Schuhe ausreichend beschriften.
Herbst und Frühling
Bitte den Kindern für jede Jahreszeit entsprechende Kleidung für die Pause im Freien mitgeben. Nur wenn es stark regnet, bleiben wir im Haus!
Impfaktion
In den Schulen wird jährlich eine freiwillige Impfaktion durchgeführt. Dazu sind eine Anmeldung mit medizinischem Fragebogen und der Impfausweis notwendig. Für die Impfung kommt medizinisches Personal in die Schule.
Jause
Der Elternverein bietet jeden Monat den Kindern eine gesunde Jause zu einem symbolischen Preis an. Für die restliche Zeit bitten wir um gesunde und abwechslungsreiche Jause. Zu trinken können die Kinder Milch, Kakao, oder Fruchtmilch bestellen.
Kleidung
Wir ersuchen nachdrücklich, Sportkleidung, Vereinsdressen und Jogginganzüge etc. zuhause zu lassen. Die Schule ist ein Ort des Lernens und Wachsens und kein Sportplatz.
Krankheiten
Sollte das Kind erkranken, bitte verlässlich bis 7:40 Uhr via Schoolfox Bescheid geben. Bei Infektionskrankheiten muss das Kind zuhause bleiben, bis keine Ansteckungsgefahr mehr besteht. Dazu benötigen wir bitte einen ärztlichen Infektionsfreischein.
Läuse
Bei so vielen Kindern kann es auch vorkommen, dass sich Läuse in den Haaren und der Kleidung einschleichen. Im Anlassfall werden alle Eltern über den „Läusealarm“ informiert und mit den Eltern betroffener Kinder das vertrauliche Gespräch gesucht. Erst mit einem ärztlichen Attest, dem „Lausfreischein“, dürfen geplagte Kinder wieder zur Schule.
Lesetreff
Einmal pro Monat werden von allen Lehrerinnen gleichzeitig verschiedene Bücher zum Vorlesen angeboten. Die Kinder wählen für sich ein Buch und verbringen eine Unterrichtseinheit beim Vorlesen mit der jeweiligen Lehrerin.
Medikamente
Wir dürfen den Kindern keine Medikamente verabreichen. Für die medizinische Laientätigkeit gibt es nach entsprechender ärztlicher Schulung Ausnahmen.
Mehrkindzuschlag
Es steht ein Mehrkindzuschlag von 20,00 Euro monatlich für jedes ständig im Bundesgebiet bzw. im EU-Raum lebende dritte und weitere Kind zu, für das Familienbeihilfe gewährt wurde. Ein Anspruch besteht nur dann, wenn das zu versteuernde Familieneinkommen im Kalenderjahr, das vor dem Jahr liegt, für das der Antrag gestellt wird, die Höhe von 55.000 Euro nicht überschritten hat.
Nachhilfeförderung
Das Land Oberösterreich unterstützt Familien durch einen Beitrag zu den Kosten, die im Zusammenhang mit einer zusätzlichen außerschulischen Förderung (Nachhilfe) anfallen. Die Förderung soll vor allem dazu beitragen, dass Schüler auch in herausfordernden Zeiten gute Lernerfolge erzielen und ihre Leistungen verbessern. Vor allem sollen Lerndefizite, insbesondere vor Prüfungen, Lernzielkontrollen und Schularbeiten bzw. im Falle einer Nachprüfung ausgeglichen sowie eine drohende negative Abschlussnote abgewendet werden. Die Förderhöhe beträgt 150 Euro pro Schüler und Semester (Wintersemester inkl. Semesterferien bzw. Sommerferien inkl. Sommerferien) und wird in Form eines Gutscheines eingelöst. Anträge können für Schüler im Pflichtschulalter von der 1. bis 9. Schulstufe (alle Schultypen) gestellt werden.
OÖ Schulkostenbeihilfe
Die Förderhöhe beträgt einmalig für das Schuljahr 2022/23 pro Kind im Pflichtschulalter 150 Euro. Das Ansuchen ist bis spätestens 31. Juli 2023 zu stellen.
OÖ Schulveranstaltungshilfe
Es werden Eltern gefördert, wenn mindestens ein Kind im Laufe des Schuljahres an einer 4-tägigen Schulveranstaltung teilgenommen hat oder mehrere Kinder an mehrtägigen Schulveranstaltungen mit mindestens einer Nächtigung außerhalb des Schulstandortes teilgenommen haben.
Öffnungszeiten
Während des Schuljahres dürfen die Kinder ab 7:25 Uhr in die Garderoben. Nach Unterrichtsende müssen die Kinder auch im Falle von Freistunden das Schulgebäude verlassen.
Wir bitten alle Eltern, die Kinder vor der Schultüre zu verabschieden bzw. vor der Schule auf sie zu warten.
Parken
Die reservierten Privatparkplätze für die Pädagogen befinden sich direkt vor dem Haupteingang. Wir ersuchen, die Kinder gegenüber der Pfarrkirche St. Franziskus(Sebastianistraße) aus- und einsteigen zu lassen. Somit entstehen keine Probleme entlang der Sparkassenstraße.
Radfahren
Erst mit dem Radausweis bzw. ab 12 Jahren ist es den Kindern erlaubt, alleine mit dem Rad zu fahren. Bitte beachten Sie auch die Helmpflicht für Kinder.
Radfahrprüfung
In der vierten Klassen kann Ihr Kind an der freiwilligen Radfahrprüfung teilnehmen. Gemeinsam mit der Polizei werden eine theoretische und eine praktische Prüfung abgenommen. Beim erfolgreichen Abschluss erhält Ihr Kind den Radfahrausweis(4. Klasse).
Rauchen
Bitte beachten Sie das Rauchverbot auf dem gesamten Schulgelände.
Ruhe
Während der Unterrichtszeit ersuchen wir im gesamten Schulbereich um Ruhe. Somit sind die Kinder weniger abgelenkt und können sich besser konzentrieren.
Scooter
Kinder ab 8 Jahren dürfen mit dem Scooter(ohne Motor!) in die Schule fahren. Die allgemeine Helmpflicht gilt auch hier.
Schulmilch
Einmal pro Wochen liefert ein Biobauer Milch, Kakao und Fruchtmilch an unsere Schule. Die Bestellung wird 1x pro Semester aufgenommen.
Schulstarthilfe des Bundes
Unabhängig vom Einkommen erhalten alle Eltern für jedes schulpflichtige Kind zwischen 6. und 15. Lebensjahr 100 Euro. Die Auszahlung erfolgt vom Finanzamt automatisch mit der Familienbeihilfe im September. Die Eltern brauchen für diese Zusatzförderung keinen Antrag stellen.
Spielsachen
Den Kindern bitte keine Spielsachen mit in die Schule geben. Dabei kommt es häufig zu Auseinandersetzungen oder Beschädigungen.
Süßigkeiten
Bitte den Kindern keine Süßigkeiten mitgeben, ausgenommen den Geburtstagskuchen.
Turnsachen
Die Turnkleidung (Hose, Shirt, ev. Turnschuhe) sollen in einem Turnbeutel verstaut werden. Vor und nach dem Turnunterricht ziehen sich die Kinder in getrennten Garderoben (Mädchen und Buben) um. Bitte waschen Sie regelmäßig die Turnbekleidung Ihres Kindes.
Vertrauen
Bitte bei Fragen oder diversen Anliegen einfach an uns wenden. Wir sind offen für Kritik, aber auch für Lob. Wir bemühen uns, stets ein positives Klima zu schaffen, denn in einer entspannten Atmosphäre können sich die Kinder gut entfalten.
zu Fuß
Bitte die Kinder zu Fuß zur Schule gehen lassen! Die Morgenluft macht müde Beine munter und die Kinder können sich im Unterricht besser konzentrieren.